Jede Behandlung (inkl. Anamnese) dauert rund 40 Minuten: 40min / 80.-
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Regelungen betreffend Krankenkassenabrechnungen

Als ASCA-Therapeutin bin ich bei einigen Krankenkassen anerkannt. Eine Kostengutsprache klären Sie bitte vor der ersten Behandlung mit Ihrer Krankenkasse ab.

Ohne Therapieverordnung vom Arzt wird der Therapeut von der Krankenkasse aufgefordert nach 12 Behandlungen den Therapieverlauf dem Vertrauensarzt zu dokumentieren. Dieser entscheidet über weitere Therapie-Massnahmen.

Bitte beachte Sie, dass regelmässig wiederkehrende Termine einer Krankenkasse anlass dazu geben können, Kostenbeteiligungen abzulehnen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um Behandlungen der Prävention und nicht um Krankheit handelt.

WICHTIG:

Bei Unwohlsein des Patienten/Klienten, wird Dieser angehalten sich 24h vor dem Termin mit dem Therapeuten in Verbindung zu setzen. Dieser bespricht mit Ihnen, ob und welche Behandlung angewendet werden darf. Erscheint der Patient/Klient ohne Rücksprache mit dem Therapeuten "krank" in der Praxis, entscheidet Dieser über mögliche Behandlungen und behält sich vor eine Behandlung abzulehnen. Ein solch kurzfristig abgelehnter Behandlungstermin wird vollumfänglich verrechnet.

ABSAGE:

Im Verhinderungsfall bitte 24 Stunden vorher berichten Rechtzeitig abgesagte Vereinbarungen werden nicht verrechnet.
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Yvonne Förster | Reckholderfeldstrasse 78 | 8422 Pfungen | 076 - 374 45 45 | polyfit.ch@me.com